Qualitätsmanagement -
eine gesetztliche Pflicht für Gesundheitsorganisationen!
Seit dem Jahr 2004 ist QM (Qualitätsmanagement) für Gesundheitsorganisationen keine Option mehr, sondern vom Gesetzgeber als Pflicht verankert. Gesetzliche Grundlage ist § 135a SGB V. Die Kernaussage hier lautet: "Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet."
Somit sind Arztpraxen, MVZ und Krankenhäuser dazu verpflichtet, ein QM zu etablieren und vorallem dauerhaft zu betreiben und zu verbessern. Gebündelt sind die Mindestanforderungen in der Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses, die 2006 in Kraft trat und kontinuierlich überarbeitet wurde. Diese Richtlinie betrifft unter anderem Vertragsärzte und Zahnärzte.
Sie hat einen gesetzesähnlichen Charakter. Spätestens 3 Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit, müssen ÄrztInnen ein QM-System aufbauen. Das heißt, geordnete Prozesse etablieren und dokumentieren, die im Sinne der Patientensicherheit und der Verbesserung der Patientenversorgung stetig optimiert werden.
Mögliche Sanktionen aufgrund eines Verstoßes gegen die Pflicht zur QM thematisieren wir zum Ende des Artikels. Zunächst wollen wir über die Vorteile einer QM in Ihrer Einrichtung sprechen.
Qualitätsmanagement richtig aufgesetzt -
eine echte Entlastung für das Team und Verantwortliche!
QM ist sehr wichtig, aber nicht das Wichtigste. Ein richtig aufgesetztes Qualitätsmanagement, sollte das Team dabei unterstützen, aus einer lästigen Pflicht eine automatische Routine werden zu lassen. Aus unserer langjährigen Erfahrung sollten folgende Kernfähigkeiten zu einem performanten QM führen:
- Intuitiv: Immer die passende Information zum richtigen Zeitpunkt.
- Zeitsparend: Immer auf dem Laufenden sein, durch fortlaufende Verbesserung und Aktualisierung.
- Automatisiert: Dokumentenlenkung und Aufgaben-/ Maßnahmenmanagement laufen im Hintergrund mit.
- Rechtssicher: Immer auf Personalwechsel, behördliche Kontrollen und Audits vorbereitet sein.
- Fokus: für ein QM sollten Teamwork und Patienten an oberster Stelle stehen und somit für maximale Entlastung sorgen.
Der PDCA-Zyklus rundet als wichtiger Grundsatz das gesamte Bild ab:
In 5 Schritten zum eigenen QM
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die 5 wesentlichen Schritte zu einem Qualitätsmanagement in Ihrer Praxis oder Einrichtung:
- Entscheidung für QM
- Ziele & Maßnahmen
- Status Quo & QM-System
- Verantwortlichkeiten & Praxisabläufe
- Kontinuierliche Verbesserung
1. Entscheidung für QM
Die Entscheidung, ein QM-System in der Praxis einzuführen, fällt vielen ÄrztInnen gerade bei Beginn der Praxistätigkeit schwer, da dies häufig als zusätzliche Belastung empfunden wird. Doch gerade eine frühzeitige Etablierung kann durch die Definition von Pflichten und Aufgaben, Arbeitsplatzbeschreibungen und Prozessabläufen viele auftretenden Fragen vorab klären.
Besonders wichtig dabei ist, die Einbindung aller Mitarbeitenden. Zudem sollte auch frühzeitig festgelegt werden, wer die Verantwortung für das Qualitätsmanagement in der Praxis trägt. Die Qualitätsmanagement-Beauftragten sind mitverantwortlich und tragen dazu bei, das QM-System stetig zu verbessern und zu erweitern.
Letztendlich steht das gesamte Personal in der Pflicht, das Qualitätsmanagement kontinuierlich auszubauen und gegebenenfalls zu verbessern.
2. Ziele & Maßnahmen
Welche Prinzipien und Werte haben Sie? Wofür stehen Sie mit Ihrer Praxis? Legen Sie Ihre individuelle Praxisphilosophie fest und leiten Sie genaue Qualitätsziele ab. Behalten Sie dabei Ihre eigenen Ziele vor Augen.
Um diese zu erreichen, sind bestimmte Maßnahmen erforderlich. Leiten Sie auch diese ab und übertragen Sie sie in einen Maßnahmenplan. Zudem ist es wichtig, einen Zeitplan mit Zeitfenstern zur Überarbeitung festzulegen.
Unten kostenfrei downloaden: Ziele & Maßnahmen Checkliste
3. Status Quo & QM-System
Der nächste wichtige Schritt ist die Entscheidung, welches QM-System sich für Ihre Praxis am besten eignet. Dies können Sie bestenfalls gemeinsam mit Ihrer QM-Beauftragten/IhremQM-Beauftragten besprechen und festlegen. Dabei ist es wichtig, die unterschiedlichen Modelle des Qualitätsmanagements zu beleuchten. Entscheiden Sie dabei individuell, welches der Modelle sich am besten für Ihre Praxis eignet.
Achten Sie stets darauf, dass sich das Qualitätsmanagement immer entsprechend Ihrer Praxis und den internen Arbeitsweisen anpassen sollte. Dabei kann vor allem auch die Prüfung des IST-Stands der Praxis besonders hilfreich sein. Was läuft gut? Was muss optimiert werden? Wo treten häufig Fehler auf?
Nehmen Sie gemeinsam mit der/dem QM-Beauftragten eine Selbstbewertung anhand der G-BA-Richtlinie vor und verschaffen Sie sich zudem einen Überblick über vorhandene Dokumente. Oft fällt es schwer, die eigenen Praxisabläufe kritisch zu betrachten. Auch hier ist sowohl die Einbindung der Mitarbeitenden als auch die der PatientInnen wichtig.
Häufig treten im Praxisalltag Problemeauf, die durch kleine Maßnahmen bereits behoben bzw. reduziert werden können. Diese nehmen in den meisten Fällen eher das Personal wahr. Auch die Messung der Patientenzufriedenheit, beispielsweise anhand eines Fragebogens, kann aufschlussreiche Hinweise zur Verbesserung bringen.
Tipp: Für den Aufbau eines QM-Systems, lohnt es sich auf externe Unterstützung zurückzugreifen. Das sehr erfahrene Team von QM-Experten unseres Partners InnovaPrax unterstützt Sie gerne bei Ihrem QM. Auch ein erster Selbst-Check kann mit Hilfe von Mein Praxischeck der KBV durchgeführt werden.
4. Verantwortlichkeiten & Praxisabläufe
Die Verantwortung zum QM wird in der Rolle des QMB (Qualitätsmanagement-Beauftragten) gebündelt. Diese Rolle sollte zum Beispiel für die Themenbereiche Hygienemanagement, Datenschutz oder Arbeitssicherheit festgelegt werden. Lassen Sie Ihr Personal bei Bedarf in diesen Themenbereichen schulen.
Außerdem ist es wichtig, sich im Team über Prozessabläufe auszutauschen. Welche Prozesse liegen bereits vor und welche müssen noch erstellt werden? Besonders sicherheitsrelevante und/oder fehleranfällige Prozesse sollten schriftlich festgehalten werden.
Des Weiteren sollten auch komplizierte und komplexe Prozesse oder solche, die nur wenige Mitarbeitende kennen, in das Qualitätsmanagement aufgenommen werden. Dies steigert die Transparenz für das gesamte Team.
5. Kontinuierliche Verbesserung
Fehler und Beschwerden können im häufig stressigen Praxisalltag nie ausgeschlossen werden. Dokumentieren Sie möglichst alle Vorkommnisse und suchen gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten. Nur so können Ursachen systematisch aus dem Weg geräumt und geeignete Verbesserungsmöglichkeiten eingeführt werden. Sprechen Sie in regelmäßigen Teambesprechungen offen über Erfolge, Misserfolge und weitere Maßnahmen.
Die stetige Einbindung der Mitarbeitenden trägt einen erheblichen Teil zur internen Verbesserung bei. Denken Sie daran weitere Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Je transparenter Sie allen Beteiligten gegenübertreten, desto motivierter stehen diese dem Qualitätsmanagement gegenüber. Nur durch das regelmäßige Überprüfen und Hinterfragen des Erreichten kann sichergestellt werden, dass das Qualitätsniveau gehalten wird und dort, wo erforderlich, weiter ausgebaut wird.
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Wichtig zu beachten - mögliche Sanktionen!
Vorab: dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Sollten Sie juristischen Beistand benötigen, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt für z.B. Medizinrecht aufzusuchen.
Doch was passiert, wenn sich die Praxis/Einrichtung nicht an die Umsetzung der Mindestanforderungen des Qualitätsmanagements gehalten hat?
Verstöße gegen die gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen tragen Konsequenzen mit sich. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit der Richtlinie zur Förderung der Qualität sowie Durchsetzung von Qualitätsanforderungen (QFD-RL) ein gestuftes System zur Durchsetzung von rechtlichen Qualitätsanforderungen festgelegt. Diese gilt sowohl für Krankenhäuser, VertragsärztInnen als auch ZahnärztInnen.
Eine möglicheS anktion bei Verstößen wären beispielsweise der Wegfall von Vergütungsansprüchen. Der Gemeinsame Bundesausschuss stellt damit klar, dass die Erfüllung von Mindestanforderungen die Grundlage dafür ist, dass Praxenmedizinische Leistungen erbringen und auch abrechnen zu dürfen.
Zudem ist die Information Dritter bei Verstoß gegen die Qualitätsvorgaben gestattet, sofern diese zu einer erheblichen Gefährdung der Patientensicherheit führen könnten.
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